Investitionsabzugsbetrag (IAB) für Photovoltaikanlagen

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist ein steuerliches Instrument nach §7g EStG, das es ermöglicht, bis zu 50% der geplanten Investitionskosten für eine Photovoltaikanlage bereits vor der Anschaffung steuerlich geltend zu machen. Dies reduziert Ihre Steuerlast im Jahr vor der Investition.

IAB bei Photovoltaik

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) eröffnet im Kontext der Energiewende attraktive finanzielle Vorteile für Personen, die in erneuerbare Energien investieren möchten.
Das Wachstumschancengesetz bietet hier einen steuerlichen Rahmen, der nachhaltige Investitionen in Solarenergie besonders vorteilhaft gestaltet.

Wie der IAB funktioniert

Der IAB ermöglicht es, Steuermittel bereits vor der eigentlichen Investition in Vermögenswerte umzuwandeln und dadurch die Eigenkapitalbasis zu stärken. Dieses Steuerinstrument steht nicht nur etablierten Unternehmen zur Verfügung - auch Privatpersonen können durch eine einfache Gewerbeanmeldung von dieser Möglichkeit profitieren, besonders wenn sie eine Photovoltaikanlage als Kapitalanlage ins Auge fassen.
Nach § 7g EStG können bis zu 50% der geplanten Anschaffungskosten für bewegliche Wirtschaftsgüter wie Photovoltaikanlagen vorab steuermindernd angesetzt werden.

Finanzielle Vorteile durch den IAB

Die steuerliche Entlastung wirkt unmittelbar im Jahr der IAB-Bildung und reduziert das zu versteuernde Einkommen erheblich. Dies schafft finanziellen Spielraum, der direkt als Eigenkapital für die Photovoltaik-Investition genutzt werden kann. Ein besonderer Vorteil liegt in der Liquiditätswirkung: Etwa 70% der gesamten Abschreibung (AfA) werden bereits im ersten Jahr wirksam, was die Investition deutlich erleichtert und gleichzeitig langfristige Steuerrisiken minimiert.
Der gebildete IAB muss bis zum Ende des dritten Folgejahres nach seiner Bildung für die tatsächliche Investition verwendet werden, bietet also ausreichend Zeit für eine durchdachte Planung. Diese steueroptimierte Investitionsmöglichkeit verbindet finanzielle Anreize mit einem aktiven Beitrag zur Energiewende und stellt eine durchdachte Strategie für nachhaltiges Investieren dar.

PV-Anlagen als Steuervorteil: Der IAB als Investitionsstrategie

Die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags (IAB) eröffnet eine vorteilhafte Möglichkeit, in Solarenergie zu investieren und dabei erhebliche steuerliche Vorteile zu erlangen. Dieser Mechanismus steht sowohl Firmen als auch Einzelpersonen zur Verfügung und ermöglicht es, steuerliche Begünstigungen schon vor der tatsächlichen Anschaffung einer Photovoltaikanlage in Anspruch zu nehmen.
Investitionsabzugsbetrag für Solaranlagen
Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) erlaubt es Unternehmen und Privatpersonen, bis zu 50 % der vorgesehenen Investitionskosten einer Photovoltaikanlage schon vor deren Anschaffung steuerlich geltend zu machen, was finanzielle Entlastungen mit sich bringt.
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme
Um den IAB in Anspruch zu nehmen, muss ein konkreter Beschaffungsplan für die Photovoltaikanlage vorliegen, der innerhalb von drei Jahren realisiert wird. Zudem dürfen bestimmte Wertgrenzen nicht überschritten werden und die Anlage muss als bewegliches Wirtschaftsgut klassifiziert sein.
Steuerliche Ersparnisse durch Abschreibung
Nach der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage können die restlichen Kosten über die reguläre Abschreibung steuerlich berücksichtigt werden. Zusätzlich haben Unternehmen die Möglichkeit, durch Sonderabschreibungen ihre Steuerlast weiter zu mindern.
Beispielhafte Anwendung und mögliche Fallstricke
Durch den IAB können Unternehmen und Privatpersonen ihre Liquidität verbessern. Allerdings sollten sie beachten, dass nachträglich steuerbefreite Photovoltaikanlagen nicht für den IAB infrage kommen, was zu Rückforderungen führen kann.
Gesetzliche Rahmenbedingungen beim Photovoltaik IAB
§ 7g EStG
Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) wird durch § 7g EStG geregelt. In diesem Paragraphen wird festgelegt, dass Photovoltaikanlagen als abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter klassifiziert werden, wodurch sie in den Geltungsbereich des IAB fallen.
Wirtschaftsgut
Die Photovoltaikanlage muss zum Betriebsvermögen gehören und darf nicht zur privaten Nutzung herangezogen werden.
Anschaffungskosten
Der IAB kann nur für Investitionen in Anspruch genommen werden, deren Anschaffungskosten die gesetzlich definierte Höchstgrenze von 400.000 Euro nicht überschreiten.
Verwendungsfrist
Laut § 7g EStG muss die Anlage innerhalb von drei Jahren nach Inanspruchnahme des IAB angeschafft werden. Wird diese Frist versäumt, ist der IAB rückwirkend aufzulösen.
Förderung für KMU
Der IAB richtet sich auch an kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Dabei müssen diese bestimmte Einkommens- und Gewinngrenzen einhalten, wie in § 7g Abs. 1 EStG festgelegt.

Abschreibung PV Anlage - Möglichkeiten

Investitionsabzugsbetrag
Beim Investitionsabzugsbetrag wird im Jahr vor der Anschaffung 50 % des Nettoverkaufspreises der PV-Anlage steuerlich abgesetzt.
Sonderabschreibung
Die Sonderabschreibung erlaubt es, innerhalb der ersten fünf Jahre flexibel 20 % des Nettoverkaufspreises der Photovoltaikanlage abzuschreiben.

Lineare Abschreibung

Die lineare Abschreibung (Photovoltaikanlagen Afa) sieht vor, dass über einen Zeitraum von 20 Jahren jährlich 5 % des Nettowerts der PV-Anlage abgesetzt werden – nach Berücksichtigung von Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung.

Rechenbeispiel für Spitzenverdiener

Dieses Beispiel zeigt, wie bei einem Einkommen von 240.000 € Ihre jährliche Steuerlast von 104.778 € auf nur 59.886 € sinkt.
Gleichzeitig bauen Sie ein Vermögen von 75.336 € auf, das Sie ohne diese Investition als Steuern an das Finanzamt gezahlt hätten.

Steuern in Vermögen umwandeln: der IAB macht es möglich.

Mit einem strategischen Photovoltaik Direktinvestment und der klugen Anwendung des Investitionsabzugsbetrags (IAB) können Sie einen Großteil Ihrer Steuerlast in eigenes Kapital verwandeln.
Das Finanzamt finanziert praktisch einen erheblichen Teil Ihrer Investition, wodurch Sie nicht nur Steuern sparen, sondern gleichzeitig ein wertbeständiges Asset mit passivem Einkommen aufbauen.
IAB ermöglicht 50% Sofortabzug der Investitionssumme (maximaler Betrag: 200.000 € je Steuersubjekt)
Zusätzliche 40% Sonderabschreibung auf den Restbuchwert (2024 vom Gesetzgeber verdoppelt)
Lineare Abschreibung für den verbleibenden Wert
Bereits im ersten Jahr Steuerentlastung von bis zu 70% der gesamten Abschreibung

Für wen macht der IAB Sinn?

Profitieren Sie von einem Investment, das Steuervorteile und Rendite vereint. Mit 20 Jahren garantierter EEG-Vergütung sichern Sie sich planbare und langfristige Einnahmen.
Machen Sie Ihre Investition steuerlich und wirtschaftlich sinnvoll.
Personen mit hohen Provisionen, Boni, oder Abfindungen:
Abfindungen, Boni oder Provisionen? IAB-Vorteil auch rückwirkend für 2023/2024 nutzbar.
Spitzenverdiener im Höchststeuersatz:
50% IAB plus 40% Sonderabschreibung im ersten Jahr senken Ihre Steuerlast erheblich.
Selbstständige & Unternehmer:
Strategische Steuerplanung bei Gewinnspitzen mit langfristiger Einnahmequelle.
"Die Kombination aus Investitionsabzugsbetrag (IAB), Sonderabschreibungen und planbaren Erträgen macht PV-Investments steuerlich äußerst attraktiv."
Thomas Stangl
Steuerberater, Partner NEO Kanzlei
Der Weg zum IAB 4 Schritten
01
Planung und Vorbereitung
Im Jahr vor der geplanten Investition bereiten Sie die IAB-Bildung vor. Hierzu gehören die Gewerbeanmeldung und das Sammeln von Nachweisen über die konkrete Investitionsabsicht in ein PV-Direktinvestment.
02
IAB in der Steuererklärung bilden
Der IAB wird in der Steuererklärung für das Jahr vor der tatsächlichen Investition gebildet. Sie können bis zu 50% der geplanten Investitionskosten (maximal 200.000 €) steuerlich geltend machen und so Ihre Steuerlast erheblich senken.
03
PV-Direktinvestment realisieren
Innerhalb von drei Jahren nach Bildung des IAB investieren Sie in Ihre Photovoltaikanlage. Bei der Anschaffung wird der IAB hinzugerechnet und die Anschaffungskosten können entsprechend gemindert werden.
04
Zusätzliche Abschreibungen nutzen
Im Jahr der Anschaffung und den Folgejahren profitieren Sie von weiteren Abschreibungsmöglichkeiten: der Sonderabschreibung von 40% und der linearen Abschreibung von 5% p.a. auf den Restwert.
Aktuelle IAB-fähige PV-Projekte
Investieren Sie in nachhaltige Photovoltaik Direktinvestments und genießen Sie sowohl attraktive, verlässliche Erträge als auch erhebliche steuerliche Entlastungen.
Brandenburg
Fläche von ca. 60 ha mit einer Gesamtkapazität von mehr als 70 MWp.
Solar-Direktinvestment mit bis zu 9,67% Rendite p.a.
Größtes Brandenburger Solar-Investment 2025: 1.080 kWh/kWp Leistung mit Steuerbonus und PPA-Option.
Nordrhein-Westfalen
Solarpark Borgeln in Nordrhein-Westfalen auf 5,04 ha.
Solarpark-Anteile Borgeln: Investment mit EEG Vergütung
Exklusives Kleinpark-Investment: 201 kWp auf privilegierter Fläche mit 1.000 kWh/kWp Ertragsprognose.
Niedersachsen
Fläche von 42 ha mit einer Gesamtkapazität von 38,28 MWp installiert.
Solarpark: 38 MWp Direkt-Investment in Niedersachsen
Exklusives Kleinpark-Investment: 201 kWp auf privilegierter Fläche mit 1.000 kWh/kWp Ertragsprognose.

Ehrliche Beratung statt schnellem Abschluss

Thomas Haberl
Geschäftsführer Ohana Invest GmbH
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Wir klären vorab alle wichtigen Fragen zu Finanzierung, Rendite und Risiken. Denn nur ein vollständig durchdachtes Investment ist ein gutes Investment.
FAQ

Häufig gestellte Fragen IAB für Photovoltaik

Gerne beantworten wir Ihnen alle Fragen ausführlich und im Detail in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Was ist der Investitionsabzugsbetrag (IAB) bei Photovoltaikanlagen?
Der IAB ist ein steuerliches Instrument nach §7g EStG, das es ermöglicht, bis zu 50% der geplanten Investitionskosten für eine Photovoltaikanlage bereits vor der Anschaffung steuerlich geltend zu machen. Dies reduziert Ihre Steuerlast im Jahr vor der Investition.
Kann ich als Privatperson den IAB für eine Photovoltaikanlage nutzen?
Ja, auch Privatpersonen können den IAB nutzen, wenn die PV-Anlage zumindest teilweise betrieblich genutzt wird (z.B. durch Stromeinspeisung ins Netz) und die anderen Voraussetzungen erfüllt sind. Sie müssen eine Gewinnerzielungsabsicht nachweisen können.
Wie hoch ist die Steuerersparnis durch den IAB bei einer PV-Anlage?
Bei einer Investition von 200.000€ und einem persönlichen Steuersatz von 45% können Sie allein durch den IAB (50% der Investitionssumme) etwa 45.000€ Steuern sparen. Zusammen mit Sonderabschreibungen können die Steuervorteile im ersten Jahr bis zu 55.800€ betragen.
Kann ich den IAB auch rückwirkend für das vergangene Jahr geltend machen?
Ja, Sie können den IAB auch rückwirkend für das vergangene Jahr geltend machen, etwa wenn Sie eine hohe Steuerlast durch eine Abfindung, Boni oder andere Einkünfte hatten. Dies ist besonders attraktiv für Gutverdiener.
Wie funktioniert die Kombination von IAB und Sonderabschreibungen bei PV-Anlagen?
Nach dem IAB (50%) können Sie im Jahr der Anschaffung zusätzlich eine Sonderabschreibung von 20% der Restanschaffungskosten sowie eine lineare Abschreibung von 5% vornehmen. Insgesamt können Sie so bis zu 62% der Investitionskosten im ersten Jahr abschreiben.
Welche Fristen muss ich beim IAB für Photovoltaikanlagen beachten?
Die geplante Anschaffung der PV-Anlage muss innerhalb von drei Jahren nach Bildung des IAB erfolgen. Wird diese Frist nicht eingehalten, muss der IAB rückwirkend aufgelöst werden, was zu Nachzahlungen und ggf. Zinsen führen kann.
Gilt der IAB auch für PV-Anlagen, die nach dem neuen Gesetz steuerbefreit sind?
Nein, für PV-Anlagen, die unter die Steuerbefreiung nach §3 Nr. 72 EStG fallen (seit 2022), kann kein IAB mehr gebildet werden. Dies gilt auch rückwirkend für bereits gebildete IABs, wenn die Anschaffung nach 2022 erfolgt.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um den IAB für eine PV-Anlage zu nutzen?
Die PV-Anlage muss überwiegend (mindestens 90%) betrieblich genutzt werden. Der Gewinn des Unternehmens darf 200.000€ nicht übersteigen, und die Anlage muss als bewegliches Wirtschaftsgut gelten. Zudem muss eine verbindliche Investitionsabsicht bestehen.
Muss ich für den IAB einen Steuerberater konsultieren?
Eine fachkundige Steuerberatung wird dringend empfohlen, da die Regelungen komplex sind und individuelle Faktoren berücksichtigt werden müssen. Ein Steuerberater kann die optimale Strategie für Ihre persönliche Situation ermitteln.
Was passiert, wenn ich die PV-Anlage nach Nutzung des IAB vorzeitig verkaufe?
Wenn die PV-Anlage vor Ablauf der Mindesthaltedauer verkauft wird, muss der IAB sowie gegebenenfalls in Anspruch genommene Sonderabschreibungen rückwirkend aufgelöst werden. Dies kann zu Steuernachzahlungen und Zinsbelastungen führen.
Risikohinweis / Disclaimer
Der Erwerb einer Photovoltaikanlage / Photovoltaik Direktinvestments stellt eine Investition in einen ertragsorientierten Sachwert dar und unterliegt den typischen unternehmerischen Risiken. Alle dargestellten Prognosen bieten keine Garantie für die tatsächliche zukünftige Wertentwicklung. Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzen keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Für Ihre persönliche steuerliche Situation empfehlen wir ausdrücklich die Konsultation eines qualifizierten Steuerberaters.
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